Annahmekriterien
- Beton
- Unbewehrt bis schwach bewehrt, 80 x 80 Zentimeter
- größere Kantenlänge mit Preisaufschlag
- freiliegende Bewehrung mit Preisaufschlag
- max. 5 Vol% Verunreinigungen
- Stahlbetonteile, zum Beispiel: Träger und Stützen
- Ziegel
- Kantenlänge Mauerwerke < 80 x 80 Zentimeter
- Preisaufschlag bei Materialien größer 80 x 80 Zentimeter
- max. 5 Vol% Verunreinigungen
- Bauschutt
- Kantenlänge < 80 x 80 Zentimeter
- Preisaufschlag bei Materialien größer 80 x 80 Zentimeter
- max. 5 Vol% Verunreinigungen
- Boden- und Bauschuttgemisch
- Kantenlänge < 80 x 80 Zentimeter
- Preisaufschlag bei Materialien größer 80 x 80 Zentimeter
- Annahme bis max. 5 Vol%. Verunreinigungen
Verunreinigungen in Boden-/Bauschuttgemischen sind unter anderem:
- Holz
- Isolier-/Dämmmaterial
- Tapetenreste
- Kunststoffe
- Waschbecken/Toiletten
- Glas
- Folien
- Gasbeton
- Bimsbeton
- Gipsputze Bewehrung
Ausgeschlossen sind unter anderem:
- Spitzasbest
- asbesthaltige Wandverkleidungen
- Wellabstplatten
- Dachpappe
- Gipskartonplatten und andere Gipsabfälle
- Styroporplatten
- PVC-Bauteile
- Asbesthaltige Baustoffe
- Baustoffe mit Teeranhaftungen
- Öl-/Benzinbehälter
- Farbeimer
- Lackdosen
- Altreifen
- Elektronikschrott
- unbekannte oder nicht identifizierbare Verunreinigungen mit dem Verdacht auf Unzulässigkeit oder gefährlichen Abfall
- Boden/ Oberboden
- Mutterboden sauber (ohne Grasnarbe)
- Bodenaushub
- Annahme ohne Grasnarbe und sonstigen Verunreinigungen
- keine großen Wurzeln
- Boden-Schotter-Recycling-Gemisch (siehe Boden-Bauschuttgemische)
- Bitumengemische
- Asphaltschollen max. Kantenlänge von 80 x 80 Zentimetern
- Preisaufschlag bei Materialien größer 80 x 80 Zentimeter
- max. 5 Vol% Verunreinigungen
- kein Fräsgut, teerfrei
- Gleisschotter
- max. 5 Vol% Verunreinigungen
- Mineralgemisch bis 30 Masse % Feinanteil 0-20 Milimeter, kein Holz o.ä.
- Preisaufschlag bei Überschreitung des Feinanteils