Annahmekriterien
- Beton
 - Unbewehrt bis schwach bewehrt,
 - maximale Kantenlänge von 80 x 80 Zentimetern,
 - größere Kantenlänge oder freiliegende Bewehrung mit Preisaufschlag,
 - maximal 5 Vol% Verunreinigungen,
 - Stahlbetonteile möglich, zum Beispiel: Träger und Stützen
 
- Ziegel
 - maximale Kantenlänge von 80 x 80 Zentimetern,
 - Preisaufschlag bei Materialien größer 80 x 80 Zentimeter,
 - maximal 5 Vol% Verunreinigungen
 
- Bauschutt
 - maximale Kantenlänge von 80 x 80 Zentimetern,
 - Preisaufschlag bei Materialien größer 80 x 80 Zentimeter,
 - maximal 5 Vol% Verunreinigungen
 
- Bitumengemische
 - Asphaltschollen,
 - maximale Kantenlänge von 80 x 80 Zentimetern,
 - Preisaufschlag bei Materialien größer 80 x 80 Zentimeter,
 - maximal 5 Vol% Verunreinigungen,
 - kein Fräsgut,
 - teerfrei
 
- Hinweise zu Verunreinigungen
 Verunreinigungen sind unter anderem:
- Holz
 - Isolier-/Dämmmaterial
 - Tapetenreste
 - Kunststoffe/Folien
 - Waschbecken/Toiletten
 - Glas
 - Gasbeton/Bimsbeton
 - Gipsputze
 
- Hinweise zu ausgeschlossenen Bestandteilen
 Ausgeschlossen sind unter anderem:
- Asbesthaltige Baustoffe (z.B. Spitzasbest, asbesthaltige Verkleidungen, Wellasbestplatten)
 - Dachpappe
 - Gipskartonplatten und andere Gipsabfälle
 - Styroporplatten
 - PVC-Bauteile
 - Baustoffe mit Teeranhaftungen
 - Öl-/Benzinbehälter
 - Farbeimer / Lackdosen
 - Altreifen
 - Elektronikschrott
 - unbekannte oder nicht identifizierbare Verunreinigungen mit dem Verdacht auf Unzulässigkeit oder gefährlichen Abfall