Annahmekriterien
- Beton
- Unbewehrt bis schwach bewehrt,
- maximale Kantenlänge von 80 x 80 Zentimetern,
- größere Kantenlänge oder freiliegende Bewehrung mit Preisaufschlag,
- maximal 5 Vol% Verunreinigungen,
- Stahlbetonteile möglich, zum Beispiel: Träger und Stützen
- Ziegel
- maximale Kantenlänge von 80 x 80 Zentimetern,
- Preisaufschlag bei Materialien größer 80 x 80 Zentimeter,
- maximal 5 Vol% Verunreinigungen
- Bauschutt
- maximale Kantenlänge von 80 x 80 Zentimetern,
- Preisaufschlag bei Materialien größer 80 x 80 Zentimeter,
- maximal 5 Vol% Verunreinigungen
- Bitumengemische
- Asphaltschollen,
- maximale Kantenlänge von 80 x 80 Zentimetern,
- Preisaufschlag bei Materialien größer 80 x 80 Zentimeter,
- maximal 5 Vol% Verunreinigungen,
- kein Fräsgut,
- teerfrei
- Hinweise zu Verunreinigungen
Verunreinigungen sind unter anderem:
- Holz
- Isolier-/Dämmmaterial
- Tapetenreste
- Kunststoffe/Folien
- Waschbecken/Toiletten
- Glas
- Gasbeton/Bimsbeton
- Gipsputze
- Hinweise zu ausgeschlossenen Bestandteilen
Ausgeschlossen sind unter anderem:
- Asbesthaltige Baustoffe (z.B. Spitzasbest, asbesthaltige Verkleidungen, Wellasbestplatten)
- Dachpappe
- Gipskartonplatten und andere Gipsabfälle
- Styroporplatten
- PVC-Bauteile
- Baustoffe mit Teeranhaftungen
- Öl-/Benzinbehälter
- Farbeimer / Lackdosen
- Altreifen
- Elektronikschrott
- unbekannte oder nicht identifizierbare Verunreinigungen mit dem Verdacht auf Unzulässigkeit oder gefährlichen Abfall